Hier erfahrt ihr etwas über die "Leihmutter". Im Anschluss werde ich meine Meinung zu dem Thema Leihmutter schreiben.
LEIHMUTTER
Eine Leihmutter (selten auch als „Surrogatmutter" bezeichnet) ist eine Frau die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter ver„leiht“, um anstelle einer anderen Frau ein Kind zur Welt zu bringen
In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft wird das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen. Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Nicht hingegen bestraft werden die Leihmutter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung.
Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage jedoch unterschiedlich – in diesem Zusammenhang hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Tabelle zur Übersicht herausgebracht.
Zivilrechtlich stellt sich die Frage, wer als Mutter des Kindes gilt, falls es trotz bestehender Verbote zu einer Leihmutterschaft kommt. In Deutschland regelt dies der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Die in § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG legaldefinierte Bezeichnung Ersatzmutter (Eine Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen) ist jedoch in der deutschen Umgangssprache nicht üblich.
In Belgien und Griechenland sind Leihmutterschaften erlaubt. Auch in den Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften unter anderem für homosexuelle Paare möglich und werden in Anspruch genommen.Ebenso sind in Großbritannien, Israel, Australien, Spanien und in den Niederlanden Leihmutterschaften erlaubt.
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften durch das Gesetz über menschliche Befruchtung und Embryologie seit 2008 erlaubt.
Ukraine
Seit 2002 ist die Leihmutterschaft, sowie die Leihmutterschaft in Kombination mit Ei-/Samenspende in der Ukraine legal. Leihmutterschaft ist offiziell durch Paragraf 123 des Familienrechts der Ukraine und die Richtlinie 771 des Gesundheitsministeriums der Ukraine geregelt. Nach dem Gesetz hat ein Spender oder eine Leihmutter keine elterlichen Rechte. Das geborene Kind ist rechtlich das Kind der zukünftigen Eltern.
Charkiw war das erste Zentrum in den GUS-Ländern in dem ein Leihmutterschaftsprogramm realisiert wurde.
Frankreich
In Frankreich ist 2008 ein Gesetzentwurf zur Erlaubnis von Leihmutterschaften im Senat befürwortet worden.
Georgien
Seit 1997 ist in Georgien die Leihmutterschaft und Sperma- oder Eizellspende gesetzlich zugelassen. Laut diesem Gesetz besitzt der Spender oder die Leihmutter kein Elternschaftsrecht. Nach georgischer Gesetzgebung wird bereits in der Geburtsurkunde nur das auftraggebende Paar als Eltern registriert. Diese rechtliche Festlegung geschieht auch dann, wenn Spermien und Eizellen nicht vom auftraggebenden Paar, sondern von fremden Spendern stammen. Die Geburtsurkunde wird innerhalb eines Tages nach der Geburt des Kindes ausgestellt. Die Leihmutter wird in der Geburtsurkunde nicht eingetragen. Somit unterscheidet sich die Geburtsurkunde des Kindes, das durch Leihmutterschaft geboren wurde, nicht von den Urkunden anderer Kinder. Zur Eintragung des Paares in der Geburtsurkunde des Kindes ist die Zustimmung der Leihmutter nicht erforderlich. Für die Registration des Paares als Eltern des Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: durch das Paar abgeschlossener Vertrag über die Leihmutterschaft, durch die Klinik für in vitro Befruchtung ausgestellte Bescheinigung über die Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Leihmutter und durch die Entbindungsklinik ausgestellte Bescheinigung über die Entbindung. Die Prozedur der Ausstellung der Geburtsurkunde ist einfach und es ist nicht erforderlich, dafür einen Anwalt zu nehmen. Nach Erhalt der Geburtsurkunde haben die Eltern jederzeit das Recht, das Kind in ihr Herkunftsland mitzunehmen.Dies gilt jedoch nicht mehr für Deutschland.
Wenn die Spermien vom auftraggebenden Vater, die Eizellen jedoch nicht von der auftraggebenden Mutter stammen, ist zur Eintragung der Frau in die Geburtsurkunde des Kindes die registrierte Ehe des Paares erforderlich. Nur aufgrund der Heiratsurkunde des Paares kann die Frau in die Geburtsurkunde des Kindes als Mutter eingetragen werden.
Indien
In Indien ist die kommerzielle Leihmutterschaft legal.
Japan
In Japan hat die Japanische Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie Oktober 1983 In-vitro-Fertilisation und Embryotransfer untersagt. 2001 wurde dieser Beschluss auf einer Generalversammlung kollektiv bestätigt.Die Gesellschaft hat jedoch keine Durchsetzungsmöglichkeit dieses Beschlusses. So gab es laut Hiro Netsuya zwischen 1999 und 2008 15 Versuche von Leihmutter-Schwangerschaften, 8 davon erfolgreich. Daher hat sich April 2008 der Japanische Wissenschaftsrat für ein prinzipielles Verbot von Leihmutter-Schwangerschaften auf gesetzlicher Basis ausgesprochen.
Verbot (Auswahl)
In der Schweiz, in Österreich, in Dänemark und in Schweden sind Leihmutterschaften verboten. In Spanien sind Leihmutterschaften nicht verboten, aber Leihmutterschaftsverträge sind nichtig.
Quelle:de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter
Nunja, ich persönlich finde es eigentlich keine so schlechte Möglichkeit an ein Kind zu kommen, da dies auch der einzige Weg ist an ein genetisch eigenes Kind zu kommen.
Aber dennoch würde ich diese Variante nicht wählen, wieso? Ganz einfach. Die Frau die dein genetisches Kind austragen soll, ist vom recht her die Mutter und kann über das Kind entscheiden, desweiteren müsste man sie 9 Monate lang rund um die Uhr begleiten, um zu wissen was Sie macht. ( Rauchen, Alkohol,Drogen usw)
Als deutsche Frau hat man da sowieso kaum Chancen ,da es ja wie oben schon beschrieben, verboten ist. Mal ganz davon abgesehen das es auch einige gibt die damit viel Geld verdienen wollen.